Raumfrei Dienstleistungen – Tolga Yilmaz
Mengeder Str. 23, 44536 Lünen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Raumfrei Dienstleistungen, Inhaber Tolga Yilmaz, Mengeder Str. 23, 44536 Lünen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Gewerberäumung, Entsorgung, Umzüge, Rückbau und Renovierung.
1.2 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Individuelle Vereinbarungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
1.4 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und 14 Tage gültig. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
1.5 Die Schriftform im Sinne dieser AGB umfasst auch die Textform gemäß § 126b BGB, insbesondere E-Mail und Messenger-Nachrichten (z. B. WhatsApp).
2.1 Art und Umfang der Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot.
2.2 Die Räumungsleistung umfasst ausschließlich das Entfernen und den Abtransport der vereinbarten Gegenstände. Eine Reinigung der Räumlichkeiten – gleich welcher Art – ist nicht Bestandteil der Räumungsleistung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als gesonderte Leistung vereinbart und im Angebot separat ausgewiesen.
2.3 Die Kalkulation des Angebots kann auf Basis einer Vor-Ort-Besichtigung oder anhand vom Auftraggeber übermittelter Fotos, Videos oder mündlicher Beschreibungen (Fotokalkulation) erfolgen. Die gewählte Kalkulationsart wird im Angebot vermerkt. Weicht der tatsächliche Aufwand vor Ort erheblich von den der Kalkulation zugrunde liegenden Angaben oder Feststellungen ab (z. B. zusätzliche Räume, größere Mengen, erschwerte Zugänglichkeit), ist der Auftragnehmer berechtigt, den Mehraufwand nach vorheriger Abstimmung gesondert in Rechnung zu stellen. Ist der Auftraggeber nach mindestens zwei Kontaktversuchen nicht erreichbar, darf der Auftragnehmer die Leistung nach pflichtgemäßem Ermessen in angemessenem Umfang anpassen oder unterbrechen; die Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
2.4 Hat der Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht, ist er zum Schadensersatz verpflichtet, einschließlich Mehrkosten für Personal, Fahrzeuge, Entsorgung und entgangenem Gewinn.
2.5 Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber verbleibt beim Auftragnehmer.
2.7 Für Rückbau und Renovierung gelten ergänzend: (a) Der Leistungsumfang wird in einer gesonderten Leistungsbeschreibung festgehalten. (b) Gewährleistungsfristen richten sich nach § 12. (c) Eingesetzte Subunternehmer verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und Versicherungen.
3.1 Vor Beginn der Räumung fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber auf, zu erhaltende Gegenstände eindeutig zu kennzeichnen oder zu entfernen. Nicht gekennzeichnete Gegenstände gelten als zur Entsorgung freigegeben; das Eigentum geht mit dem Abtransport auf den Auftragnehmer über. Der Auftragnehmer ist berechtigt, brauchbare Gegenstände einer Wiederverwertung zuzuführen. Eine Anrechnung von Verwertungserlösen auf den Auftragswert erfolgt nicht, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.2 Der Auftraggeber versichert seine Verfügungsberechtigung. Bei Erbengemeinschaften ist vor Auftragserteilung eine schriftliche Zustimmung aller Miterben oder eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, soweit er die fehlende Berechtigung zu vertreten hat.
3.3 Wertgegenstände, persönliche Dokumente und Bargeld sind vor Räumungsbeginn zu entnehmen. Für danach verbliebene Wertgegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Werden nach Abschluss erkennbar wertvolle Gegenstände aufgefunden, bewahrt der Auftragnehmer diese 14 Tage auf und informiert den Auftraggeber; danach darf er sie nach pflichtgemäßem Ermessen verwerten oder entsorgen.
3.4 Sondermüll, Gefahrstoffe (z. B. Asbest, Chemikalien, Öle) und Elektro-/Elektronikaltgeräte (ElektroG) sind vom Auftraggeber vor Auftragserteilung anzuzeigen. Deren Entsorgung ist nicht im Regelangebot enthalten und wird gesondert berechnet. Werden vor Ort nicht angezeigte Gefahrstoffe oder Sondermüll vorgefunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung sofort zu unterbrechen, bis eine fachgerechte Entsorgung geklärt und vereinbart ist. Die Kosten der Unterbrechung sowie der gesonderten Entsorgung trägt der Auftraggeber. Hat der Auftraggeber die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, haftet er darüber hinaus für sämtliche dem Auftragnehmer entstehenden Schäden, einschließlich Bußgelder, Dekontaminationskosten, Fahrzeugschäden und Entsorgungsmehrkosten.
3.5 Der Auftragnehmer entsorgt ausschließlich über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe und kommunale Wertstoffhöfe. Der Auftraggeber versichert, dass die zur Entsorgung freigegebenen Gegenstände frei von illegalen oder nicht deklarierten Gefahrstoffen sind.
4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
4.2 Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Leistungsabschluss und Rechnungsübergabe fällig. Für Unternehmer (§ 14 BGB) gilt eine Zahlungsfrist von 7 Tagen.
4.3 Der Auftragnehmer kann eine Anzahlung in individuell festgelegter Höhe verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Wird die vereinbarte Anzahlung nicht bis zum festgelegten Fälligkeitstermin geleistet, ist der Auftragnehmer nicht zur Leistungserbringung verpflichtet; ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zur Ausführung. Bereits geleistete Anzahlungen werden mit der Schlussrechnung verrechnet.
4.4 Bei Zahlungsverzug gelten §§ 286, 288 BGB. Gegenüber Unternehmern wird zusätzlich eine Verzugspauschale von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB erhoben.
4.5 Zahlung erfolgt per Überweisung oder bar. Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
5.1 Vereinbarte Termine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten (§ 9) sowie unvorhersehbarer Umstände. Die Leistung wird grundsätzlich an Werktagen zwischen 07:00 und 20:00 Uhr erbracht.
5.2 Ist der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht anwesend oder der Zugang nicht gewährleistet, kann der Auftragnehmer nach 30 Minuten Wartezeit eine Pauschale von 50,00 EUR je angefangene weitere halbe Stunde erheben. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet. Überschreitet die Wartezeit insgesamt zwei Stunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Termin abzubrechen; der Vorgang wird als Stornierung gemäß § 5.3 behandelt.
5.3 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Leistungsbeginn in Textform stornieren. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 648 BGB) sowie auf Erstattung bereits entstandener Kosten (gebuchte Fahrzeuge, Helfer, Entsorgungsdienstleister, Anfahrt).
5.4 Der Auftragnehmer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn begründete Anhaltspunkte für rechtswidrige Entsorgung vorliegen, der Auftraggeber seine Verfügungsberechtigung nicht nachweist oder bei Nachlasssachen die Miterben-Zustimmung nicht vorlegt.
5.5 Höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Verfügungen, Streik) befreit den Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht, ohne Schadensersatzansprüche.
5.6 Muss der Auftragnehmer einen vereinbarten Termin aus betrieblichen Gründen verschieben (z. B. Krankheit, Fahrzeugausfall), informiert er den Auftraggeber unverzüglich und bietet einen zeitnahen Ersatztermin an. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen in diesem Fall nicht, sofern den Auftragnehmer kein Verschulden trifft.
6.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular siehe Anlage 1.
6.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei vollständiger Leistungserbringung, sofern der Auftraggeber zuvor ausdrücklich zugestimmt und bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
6.3 Beginnt die Leistung auf Wunsch des Auftraggebers während der Widerrufsfrist, ist ein angemessener Betrag für die bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.
7.1 Der Auftragnehmer darf vor, während und nach der Leistung Fotos und Videos zur Beweissicherung anfertigen.
7.2 Mit gesonderter Einwilligung räumt der Auftraggeber dem Auftragnehmer das unentgeltliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, anonymisierte Aufnahmen für Website, Social Media, Bewertungsplattformen und Werbematerialien zu verwenden. Die Einwilligung ist freiwillig, keine Voraussetzung für den Vertragsschluss und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Bereits veröffentlichte Materialien werden nach Widerruf in angemessener Frist entfernt.
7.3 Aufnahmen von Personen oder Gegenständen, die Rückschlüsse auf die Identität des Auftraggebers oder Dritter zulassen, werden nicht veröffentlicht.
8.1 Für Umzugsleistungen gelten ergänzend §§ 451–451h HGB. Zwingende gesetzliche Vorschriften gehen vor.
8.2 Die Haftung für Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes ist gemäß § 451e HGB auf 620 EUR/m³ Laderaum begrenzt. Eine höhere Haftung kann durch Wertdeklaration (§ 451d HGB) gegen Aufpreis vereinbart werden. Der Auftragnehmer empfiehlt den Abschluss einer Transportversicherung; ohne eine solche erfolgt der Transport auf eigenes Risiko des Auftraggebers.
8.3 Der Auftraggeber versichert die Richtigkeit seiner Angaben zu Umzugsmenge, Begebenheiten am Be-/Entladeort und transportempfindlichen Gegenständen. Für Schäden aus falschen Angaben haftet der Auftragnehmer nicht.
9.1 Der Auftraggeber gewährleistet ungehinderten Zugang einschließlich Stellfläche für Fahrzeuge/Container und Aufzugnutzung. Er macht wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu Menge, Art und Beschaffenheit der Gegenstände; bei falschen Angaben gelten § 2.3 und § 2.4.
9.2 Soweit ein Halteverbot oder eine Parkgenehmigung erforderlich ist, liegt die Beschaffung beim Auftraggeber. Auf Wunsch übernimmt der Auftragnehmer dies gegen gesonderte Berechnung. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Einrichtung, trägt er die entstehenden Mehrkosten (verlängerte Ladezeiten, Tragekosten, erneute Anfahrt).
9.3 Werden Schlüssel übergeben, ist die Übergabe und Rückgabe zu dokumentieren. Der Auftragnehmer verwahrt Schlüssel sorgfältig und gibt sie nach Leistungsabschluss zurück. Bei Verlust haftet der Auftragnehmer auf Ersatz der Kosten für den Schließzylinderaustausch; weitergehende Haftung richtet sich nach § 11.
9.4 Beauftragt ein Dritter (z. B. Hausverwaltung, Makler, Miterbe) den Auftragnehmer, garantiert er seine Bevollmächtigung. Der Auftragnehmer darf einen Nachweis verlangen; bei fehlender Vollmacht haftet der Dritte persönlich.
9.5 Der Auftraggeber weist vor Leistungsbeginn auf Vorschäden in Gemeinschaftsflächen hin. Der Auftragnehmer kann den Zustand dokumentieren und haftet nur für nachweislich während der Leistung verursachte Schäden.
10.1 Nach Abschluss der Leistung erfolgt die Abnahme durch gemeinsame Begehung und Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls. Ist der Auftraggeber nicht vor Ort, gilt die Leistung als abgenommen, wenn nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung schriftlich Mängel angezeigt werden.
10.2 Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme anzuzeigen; spätere Geltendmachung nur, wenn der Mangel bei der Abnahme nicht erkennbar war. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen.
10.3 Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung. Schlägt die Nachbesserung nach zwei Versuchen fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder zurücktreten. Eine Beauftragung Dritter ohne vorherige Fristsetzung an den Auftragnehmer ist ausgeschlossen.
10.4 Nach Abnahme gemäß § 10.1 sind Ansprüche wegen angeblich irrtümlich entsorgter oder entfernter Gegenstände ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seiner Kennzeichnungspflicht nach § 3.1 nicht nachgekommen ist. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
11.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist ausgeschlossen, soweit nicht Personenschäden betroffen sind.
11.3 Für Vorschäden, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
11.4 Schadensersatzansprüche sind innerhalb der Fristen gemäß § 10.1 und § 10.2 schriftlich anzuzeigen. Für Umzugsleistungen gilt § 8.2.
12.1 Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Abnahme für Entrümpelung, Haushaltsauflösung, Gewerberäumung, Entsorgung und Umzüge.
12.2 Für Rückbau und Renovierung an einem Bauwerk beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
12.3 Ausgenommen von § 12.1 und § 12.2 sind Personenschäden, Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und arglistiges Verschweigen; hier gelten die gesetzlichen Fristen.
13.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung unter Beachtung der DSGVO und des BDSG verarbeitet. Details unter www.raumfrei-dienstleistungen.de/datenschutz.
14.1 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.2 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, darf er Ansprüche aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers abtreten.
14.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Gerichtsstand Lünen.
14.4 Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 VSBG).
Gemäß §§ 355 ff. BGB für Fernabsatzverträge
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Raumfrei Dienstleistungen – Tolga Yilmaz
Mengeder Str. 23, 44536 Lünen
Telefon: +49 151 5944 6759
E-Mail: info@raumfrei-dienstleistungen.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, E-Mail oder Messenger-Nachricht) über Ihren Widerruf informieren. Sie können das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden.
Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung.
Wir erstatten alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang Ihres Widerrufs, mit demselben Zahlungsmittel. Haben Sie verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnt, ist ein anteiliger Betrag für bereits erbrachte Leistungen zu zahlen.
Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung, sofern Sie zuvor ausdrücklich zugestimmt und den Verlust des Widerrufsrechts bei Vertragserfüllung bestätigt haben.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An:
Raumfrei Dienstleistungen – Tolga Yilmaz
Mengeder Str. 23, 44536 Lünen
E-Mail: info@raumfrei-dienstleistungen.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
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Bestellt am (*) / erhalten am (*):
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Name des/der Verbraucher(s):
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Anschrift des/der Verbraucher(s):
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: März 2026